Prüfung der Versicherungsansprüche

Tritt nach einem Ereignis (Unfall, Operation oder Erkrankung etc.) ein Personenschaden / eine Körperverletzung ein, so sollte die geschädigte Person oder deren Angehörige so rasch als nach den Umständen möglich die Versicherungssituation und die Versicherungsansprüche umfassend prüfen lassen.

Da sich viele Versicherungsansprüche erst aus dem genauen Studium der Versicherungspolicen und der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB, AB, ZM etc.) ergeben, empfiehlt es sich, hierzu einen Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht oder eine andere spezialisierte, erfahrene und unabhängige Fachperson beizuziehen. Andernfalls besteht das erhebliche Risiko, dass an sich bestehende Versicherungsansprüche nicht erkannt werden.

Die möglichst rasche Prüfung und Geltendmachung der Ansprüche aus Personenschaden sind auch deshalb wichtig, weil Versicherungsansprüche verwirken / verjähren und Versicherungsleistungen nur dann gewährt werden können, wenn die Versicherer Kenntnis vom versicherten Ereignis haben.

Dieser Inhalt darf nicht kopiert oder gedruckt werden.