Anwaltskosten

Wer kommt für die Anwaltskosten auf?

Wer einen Rechtsanwalt als Rechtsvertreter oder als anwaltlichen Berater beauftragt, ist Schuldner des Anwaltshonorars.

Verfügt die Klientin/der Klient jedoch über eine gültige Rechtsschutzversicherung und hat die Rechtsschutzversicherung Kostengutsprache für die Rechtsvertretung/anwaltliche Beratung gewährt, so trägt grundsätzlich die Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten. Eine allfällige Differenz geht zu Lasten der Klientschaft.

Wurde der Schaden durch einen Haftpflichtigen verursacht, so hat dieser (bzw. dessen Haftpflichtversicherung) grundsätzlich die notwendigen und angemessenen (vorzivilprozessualen und im Zusammenhang mit den involvierten Sozialversicherungen anfallenden) Anwaltskosten zu ersetzen. Eine allfällige Differenz geht zu Lasten der Klientschaft oder der Rechtsschutzversicherung.

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