Abrechnungsgrundsätze
Das Honorar wird im Rahmen der anwendbaren Gesetze und der Verkehrsübung vereinbart. Die Höhe des Honorars bestimmt sich nach Stundenansatz und Zeitaufwand.
Als Basis für die Fakturierung dient eine laufende und detaillierte Erfassung der anwaltlichen Bemühungen in Zeiteinheiten von 1/10-Stunden, von welcher meine Klientin/mein Klient jederzeit eine Abschrift verlangen kann. Auf besonderen Wunsch wird eine solche Spezifikation jeder Rechnung beigelegt.
Barauslagen werden separat, nach Aufwand oder als Pauschale, berechnet. Als Barauslagen gelten Porti, Telekommunikation, Fotokopien, Reisen, Gebühren, im Auftrag der Klientin/des Klienten bezogene Drittleistungen oder für die Benutzung juristischer Datenbanken.
Zusätzlich zum Aufwand wird der Klientschaft die gesetzliche Mehrwertsteuer (MWST) von derzeit 7.7 % belastet.
Die Rechnungsstellung und mündliche oder schriftliche Spezifikation der erbrachten Leistungen ist kostenlos.
Bei Fehlen einer Rechtsschutzversicherungsdeckung und/oder eines Haftpflichtigen wird die Klientin/der Klient in der Regel um einen Kostenvorschuss und um Akontozahlungen ersucht. Am Schluss des Mandates rechne ich in der Regel detailliert über meinen anwaltlichen Aufwand ab.
Meine Klientschaft kann jederzeit eine Zwischenrechnung verlangen.